1.4.2 RED III – Erneuerbare Energien Richtlinie
Titel: Renewable Energie Directive – Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Typ: Richtlinie
Ziel:
- Anhebung des Anteils erneuerbarer Energie
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Worum geht’s
Der Energiesektor ist besonders stark von den neuen Richtlinien und Verordnungen des Green Deals betroffen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) soll die EU-Staaten dazu anspornen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und verpflichtet die langwierigen Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen. Als zentraler Bestandteil des EU Green Deals werden im RED III die EU-Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in den Bereichen Gebäude, Wärme und Fernwärme, Industrie und Verkehr angehoben. Zudem soll das Tempo der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Energiespeichern beschleunigt werden. Die RED III ist am 21. November 2023 in Kraft getreten und soll nun bis Mai 2025 in nationales Recht übersetzt werden. Konkret ist vorgesehen, einen erneuerbaren Anteil von 42,5 % bis 2030 zu erreichen, wobei 49 % davon im Gebäudesektor realisiert werden müssen. 2022 wurde der REPowerEU-Plan als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vorgelegt, der die Abhängigkeit Europas von fossilen Energieimporten reduzieren soll. Die REDIII Novelle wurde nach den darin enthaltenen Zielen nochmals nachgeschärft.