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Dokument-ID: 1200226
8.2.1 Ansuchen um Baubewilligung
Bis auf Niederösterreich – es reicht die Mehrheit - haben alle Grundeigentümer dem Bauvorhaben zuzustimmen. Für bewilligungspflichtige Bauführungen ist die Zustimmung aller Grundeigentümer „liquid“ nachzuweisen.