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Dokument-ID: 1065762
2.1 Inhalt der Gewerbeberechtigung
Gewerberechtsumfang
Die Tätigkeit des Immobilienmaklers ist gem § 117 GewO ein Teilbereich des reglementierten Gewerbes der Immobilientreuhänder. Dieses umfasst die Tätigkeiten der Immobilienmakler, der Immobilienverwalter und der Bauträger. Das Gewerbe darf erst nach Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes ausgeübt werden.