Neu
Dokument-ID: 1064855
11.2 Rechtserwerb an unbebauten Baugrundstücken
Erklärungspflichtige Rechtserwerbe
Rechtsgeschäfte, die den Erwerb eines der folgenden Rechte an unbebauten Baugrundstücken und an Grundstücken, die innerhalb der im örtlichen Raumordnungskonzept zur Befriedigung des Wohnbedarfes und für Zwecke der Wirtschaft vorgesehenen Bereiche liegen, zum Gegenstand haben, bedürfen einer Erklärung nach § 11 Abs 1: