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Dokument-ID: 1064545
8.1 Allgemeines zum Bauverfahren
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Die Landesbauvorschriften enthalten – im Großen und Ganzen ähnliche – Bestimmungen über bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Abgesehen von einzelnen speziell bewilligungspflichtigen Bauführungen oder -maßnahmen (zB die Anlage oder Erweiterung von Sand-, Kies-, Lehmgruben, Steinbrüchen, Müllhalden, die expressis verbis im Bgld, NÖ und Wien geregelt sind), erklären alle Bundesländer als genehmigungspflichtig (zT mit textlichen Abweichungen):