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Neu Dokument-ID: 514446

Gerda Schönsgibl - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.4 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Pensions,- Kranken- und Unfallversicherung und der Beitrag zur Selbstständigenvorsorge werden immer quartalsweise für drei Monate vorgeschrieben. Dies gilt auch für neue Selbstständige.

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