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Dokument-ID: 1064542
6 Grundeinlösungen
Die Landesplanungs- und Baugesetze enthalten Bestimmungen, dass Grundeigentümer, deren Flächen in der Bebaubarkeit infolge der festgelegten Widmung weitgehend beeinträchtigt oder davon ausgeschlossen sind, die Einlösung von der Gemeinde verlangen können.