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Dokument-ID: 1064629
10.1 Vorschriften
Instandhaltungspflicht/Bauanlagen/Nebenanlagen/Auftrag
Die Instandhaltungspflicht für Bauobjekte besteht zum Teil ex lege nach der Bauordnung (Bgld, NÖ, Sbg, Tirol, Wien), sonst über Auftrag der Baubehörde. Sie verpflichtet die Eigentümer, Baugebrechen zu beseitigen.