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Dokument-ID: 1063780
4 Vollmacht und Verwaltungsvertrag für Immobilientreuhänder
Die Bestellung eines Immobilienverwalters beruht auf den Bestimmungen des „Bevollmächtigungsvertrages“ (§§ 1002 ff ABGB), mit welchem die Rechtsbeziehung geregelt wird zwischen dem