© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1103702

Natalie Hahn | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.3 Arbeitsmittel

§ 2h Abs 3 AVRAG sieht nunmehr vor, dass der Arbeitgeber die für das „regelmäßige“ Arbeiten im Homeoffice erforderlichen „digitalen“ Arbeitsmittel bereitzustellen hat, worunter die erforderliche IT-Hardware und Software, die tatsächlich notwendige Datenverbindung und erforderlichenfalls ein Diensthandy zu verstehen sind. Davon kann durch Vereinbarung abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber die angemessenen und erforderlichen Kosten für die vom Arbeitnehmer für die Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsmittel trägt (Stichwort: Bring your own device, auch „BYOD“). Die Kosten können auch pauschaliert abgegolten werden. Die tatsächliche Höhe ist im Einzelfall auf einzelvertraglicher Basis festzulegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop