Neu
Dokument-ID: 1064851
10.2 Verkehr mit Baugrundstücken
Die Bestimmungen über den Verkehr mit Baugrundstücken gelten in Vorbehaltsgemeinden nach § 14, in denen Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze gem § 30 Abs 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes festgelegt sind.