Neu
Dokument-ID: 1064386
4.3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
- bei Eingaben, Beilagen und Protokollen, die anstelle einer Eingabe errichtet werden sowie bei Protokollen über Befunde und Vernehmungen anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses oder einer amtlichen Bewilligung mit Zustellung der abschließenden Erledigung durch die jeweilige Instanz,
- bei amtlichen Ausfertigungen mit deren Hinausgabe,
- bei Amtshandlungen mit deren Beginn,
- bei Protokollen über Gesellschaftsversammlungen einer AG oder GmbH, bei Verlosungen von Wertpapieren und Protokollen über die Aufnahme eines Wechsels bzw Scheck mit deren Unterzeichnung,
- bei Zeugnissen im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe,
- bei im Ausland ausgestellten Zeugnissen, sobald vom Zeugnis im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird.