8.3.6 Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Bereits mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurden vorübergehende Sonderregelungen im ASVG (und im B-KUVG) geschaffen, wonach Unfälle, die sich im Homeoffice ereignen, als Arbeitsunfälle gelten, und zwar unabhängig davon, ob man zu Hause ein abgegrenztes Arbeitszimmer hat oder nicht. Diese Sonderregelungen wurde nun (leicht adaptiert) ins Dauerrecht überführt. Damit wird weiterhin eine unfallversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Homeoffice mit der Beschäftigung direkt in der Arbeits- oder Ausbildungsstätte sichergestellt.