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Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Grenzverlegung

Das Rechtsinstitut der Grenzverlegung (Grenzberichtigung, Grenzveränderung) gibt es in den Bundesländern Stmk, T und Vbg. Mit der Grenzverlegung wird das Ziel verfolgt, Baugrundstücke für eine Bebauung besser zu gestalten. Dies erfolgt über Antrag eines Eigentümers (Stmk, T, Vbg) oder der Gemeinde (Stmk, Vbg).

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