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Neu Dokument-ID: 404352

Gerda Schönsgibl - Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.2 Beitragsgrundlage

Allgemeine Information

Beitragsgrundlage sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) laut dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken-, Pensions- und freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Da dieser Steuerbescheid oft erst einige Jahre später vorliegt, werden die Beiträge vorläufig von den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres bemessen und bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheides entsprechend den aktuellen Einkünften korrigiert (ausgenommen davon sind die Beiträge zur Selbstständigenvorsorge). Es wird somit zwischen der „vorläufigen“ und „endgültigen“ Beitragsgrundlage unterschieden.

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