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Natalie Hahn | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.2 Homeoffice als Betriebsvereinbarungstatbestand

Das Arbeitsverfassungsgesetz („ArbVG“) sah bislang keinen eigenen Betriebsvereinbarungstatbestand zum Thema Homeoffice vor. Durch das Homeoffice-Gesetz-Paket wurde mit der Einführung des § 97 Abs 1 Z 27 ArbVG „Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeit im Homeoffice“ ein solcher geschaffen. Auf Basis des neuen Betriebsvereinbarungstatbestands ist eine Regelung von allgemeinen Rahmenbedingungen iZm Homeoffice nun auf betrieblicher Ebene möglich. Die Betriebsvereinbarung ersetzt jedoch die trotzdem notwendige Einzelvereinbarung nicht, weshalb auch bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwingend zusätzlich eine Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich ist.

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