© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1064399

Georg Edlauer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Vertragsparteien eines Mietvertrages

Vermieter

Zum Abschluss eines Hauptmietvertrages ist berechtigt:

  • Der zivilrechtliche Eigentümer
  • Die Mehrheit der Miteigentümer berechnet nach Miteigentumsanteilen. Bei Vermietung an einen Miteigentümer ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich.
  • Der Fruchtgenussberechtigte
  • Der Miteigentümer, dem an einem bestimmten Bestandobjekt das Nutzungsrecht eingeräumt wurde
  • Der Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses
  • Der Wohnungseigentümer
  • Die/der Liegenschaftseigentümer, wenn das Mietobjekt die Ausstattungskategorie D aufweist und am Mietgegenstand Wohnungseigentum begründet ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop