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Iman Torabia - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.7 Aufsandungserklärung

Zur Einverleibung des neuen Eigentümers in das Grundbuch ist eine Aufsandungserklärung zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich um die ausdrückliche Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft, der Einverleibung des Eigentumsrechts zugunsten des Käufers zuzustimmen (§ 32 Abs 1 lit b GBG). In der Regel wird eine solche Aufsandungserklärung in den Liegenschaftskaufvertrag aufgenommen.

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