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Neu Dokument-ID: 1064578

Heinrich Geuder - Benedikt Suhsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.5 Die Nachbareigenschaft nach den Landesplanungs- und Baugesetzen

Zur Komplexität der Anrainerfrage

Die Landesplanungs- und Baugesetze verwenden die Begriffe Nachbar einerseits und Anrainer andererseits in grundsätzlich gleicher Bedeutung, je nach der betreffenden Norm. Nur das Burgenland differenziert zwischen Anrainer und Nachbarn (su).

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