© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1272918

Peter Gratzl - Sandra Gottschall - Elisabeth Obermann | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Das EU-Klimagesetz

Das EU-Klimagesetz (Verordnung [EU] 2021/1119) bezieht sich auf das Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen von 2015 (globales 1,5° C-Klimaziel), und legt das verbindliche EU-Klimaziel fest, bis 2050 klimaneutral zu sein. Es enthält ein Zwischenziel bis 2030, das vorsieht, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % („Fit-for-55“) im Vergleich zu 1990 zu senken. Für die Zeit nach 2050 strebt die EU negative Emissionen an, also einen Netto-Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre. Das Gesetz beinhaltet ein System zur Überwachung und Anpassung der Fortschritte, richtet einen wissenschaftlichen Beirat ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, langfristige Strategien zu entwickeln.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop