6.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Kreislaufwirtschaft in der EU
Im Jahr 2015 wurde von der Kommission ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgestellt, inklusive Vorschläge zur Änderung von EU-Rechtsakten, wie etwa der Abfallrahmenrichtlinie. Im Jahr 2018 beschloss die EU diese Änderungsvorschläge, mit dem Ziel, den Übergang von einer linearen zu einer kreislauforientierten Wirtschaft zu erreichen. Der Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen sollte dabei innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleiben, um damit auch möglichst wenig Abfall zu erzeugen.