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Neu Dokument-ID: 572978

Dieter Stibi | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag (BTV) ist ein Vertrag über den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandsrechtes oder eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasings an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen (§ 2 Abs 1 BTVG).

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