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Dokument-ID: 1067353
1.1 Allgemeines
Seit dem 18. Jahrhundert existierten bereits gesetzliche Regelungen über Ruhestätten, die Einrichtung von Leichenkammern und Beerdigungsfristen. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts traten die gesetzlichen Regelungen für die Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau und Leichenöffnungen in Kraft.