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Dokument-ID: 324256
4.8.1 Allgemeines, gesetzliche Aufteilung (§ 32 Abs 1 WEG)
Die Bestimmung des § 32 WEG regelt den gesetzlichen Aufteilungsschlüssel für Aufwendungen der Liegenschaft. Dies sind neben den Betriebskosten, den öffentlichen Abgaben, den Kosten für Gemeinschaftsanlagen und Beiträgen zur Rücklage insbesondere die Kosten für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, soweit diese allgemeine Teile der Liegenschaft bzw ernste Hausschäden in den einzelnen Objekten betreffen.