3.1 Besondere Standesregeln für Immobilienmakler (FV Immobilientreuhänder)
Präambel
Grundlagen für die Verhaltensregeln der Immobilienmakler stellen das Maklergesetz und die Immobilienmaklerverordnung 1996 dar. Ergänzend bestehen die folgenden Standes- und Berufsausübungsregeln, die die Usancen des redlichen Geschäftsverkehrs im Immobilienmaklergewerbe wiedergeben. Die Besonderen Standesregeln wurden vom Fachverbandsausschuss des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 13. Juni 2012 beschlossen und vom erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 27. Juni 2012 genehmigt. Die Standesregeln treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.