Neu
Dokument-ID: 1064748
7.1 Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück ist ein Grundstück, das im Flächenwidmungsplan als Grünland/Land- und Forstwirtschaft oder als Grünland/Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle oder als Grünland/Freihaltefläche gewidmet ist, wenn es gegenwärtig zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört oder land- und forstwirtschaftlich genutzt ist. Beschaffenheit und die Art seiner tatsächlichen Verwendung sind maßgebend.