1.2.1 Betriebliche Nachhaltigkeitsberichterstattung
Durch die neugeschaffene Berichtspflichtenkultur wird eine verbesserte Transparenz und Nachvollziehbarkeit angestrebt. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsperformance im Lagebericht offenlegen. Größere Unternehmen waren bereits dazu verpflichtet, zu nicht-finanziellen Aspekten ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten Auskunft zu geben. Dies wurde nun im Rahmen des Europäischen Green Deals verschärft und bleibt auch im Clean Industrial Deal bestehen. Dazu gibt es auch neue Standards und Hilfestellungen inklusive vorgeschriebener Methoden durch die EU-Kommission. Diese orientieren sich an bereits bestehenden international anerkannten und wissenschaftlich fundierten Methoden und Standards.