5.1.7 Aufsandungserklärung
Zur Einverleibung des neuen Eigentümers in das Grundbuch ist eine Aufsandungserklärung erforderlich. Hierbei handelt es sich um die ausdrückliche Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft, der Einverleibung des Eigentumsrechts zugunsten des Käufers zuzustimmen (§ 32 Abs 1 lit b GBG). Die Erklärung ist zwingende Voraussetzung, um den Kauf einer Liegenschaft im Grundbuch eintragen zu lassen. In der Regel wird eine solche Aufsandungserklärung in den Liegenschaftskaufvertrag aufgenommen.