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Neu Dokument-ID: 829348

Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.13 Steuerbefreiung

Im Grunderwerbsteuergesetz sind einige Befreiungen • [Fußnote: Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/grunderwerbsteuerbefreiung.html. vorgesehen:

Bagatellgrenze

Die Bagatellgrenze für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer liegt vor, wenn die Bemessungsgrundlage weniger als EUR 1.100,– beträgt (§ 3 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG).

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