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Dokument-ID: 585231
2.7.5 Immobilienertragsteuer bei Veräußerung durch eine Privatstiftung
Für Einkünfte von Privatstiftungen aus einer Grundstücksveräußerung besteht gem § 24 Abs 3 Z 4 KStG 1988 eine generelle Ausnahme von den §§ 30b und 30c EStG 1988. Dementsprechend kommen die Vorschriften über die Selbstberechnung und Abfuhr der ImmoESt in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: