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Iman Torabia | Glossar

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Der Einkommensteuer ist das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a EStG (§ 2 Abs 1 und 2 EStG). Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer. Bei den direkten Steuern tritt der Staat dem Steuerschuldner unmittelbar gegenüber. Deshalb können bei ihrer Festsetzung auch dessen persönliche Verhältnisse in verschiedener Art berücksichtigt werden, zB durch Höhe und Freibeträge. Steuerpflichtige führen direkte Steuern selbst an den Staat ab, indem sie die Abgaben an das entsprechende Finanzamt zahlen. Direkte Steuern können nicht auf Dritte übertragen werden (Ausnahme Quellensteuern).