5.1.9 Dem Liegenschaftskäufer kreditgewährende Bank – Treuhandschaft
Eine Spur komplizierter wird es, wenn ein dem Ankauf einer Liegenschaft dienender Hypothekarkreditvertrag zwischen dem Käufer und der finanzierenden Bank geschlossen wird. Schreitet für den Käufer eine Bank als Kreditgeber ein, wird in der Regel zusätzlich vereinbart, dass der Treuhänder nun gleichzeitig auch die Treuhandschaft für die Bank und damit die Verpflichtung, die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes und der Hypothek durchzuführen, hat. Die dem Käufer gewährte Kreditsumme wird dann meist auf das Treuhandkonto überwiesen, wobei vereinbart wird, dass der Treuhänder den Kaufpreis erst dann an den Verkäufer weiterleiten darf, wenn die Einverleibung sowohl des Eigentumsrechtes des Käufers als auch der Hypothek der Bank als Kreditgeberin eingetragen ist. Hierbei verpflichtet sich der Treuhänder also, die Eintragung des Eigentumsrechtes und der Hypothek durchzuführen.