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Dokument-ID: 1252018
2.7.15 Einbringung eines Betriebs in eine GmbH mit Zurückbehaltung der Liegenschaft und rückwirkenden Leistungsbeziehungen
Allgemeines
Die Einbringung gem Art III UmgrStG eines alleinigen Grundstücks in eine GmbH ist nicht möglich, da es sich bei einem alleinigen Grundstück um kein einbringungsfähiges Vermögen (Betrieb/Teilbetrieb) gem § 12 UmgrStG handelt.