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Dokument-ID: 585065
9.5 Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gem § 95 EheG erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.