© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 585024

Iman Torabia - Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.17 Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte

Auch im Exekutionsverfahren nach § 350 EO finden die für bücherliche Eintragungen maßgeblichen Bestimmungen des GBG Anwendung. Aufgrund eines zwar vollstreckbaren, aber noch nicht rechtskräftigen Urteils kann nur die Vormerkung (als minus), nicht aber die Einverleibung des Eigentumsrechts bewilligt werden (RS0126965; OGH 08.06.2011, 3 Ob 191/10z; OGH 23.01.2013, 3 Ob 236/12w; OGH 21.08.2014, 3 Ob 136/14t; OGH 24.01.2018, 3 Ob 2/18t).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Immobilienübertragung in unserem Shop! Zum Shop