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Dokument-ID: 744893
RS/7100139/2014, BFG, 18. November 2014 – bearbeitete Version
Form der Abgabenerklärung gem § 10 GrEStG 1987
Quintessenz
Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht.