Spekulationseinkünfte
Spekulationseinkünfte sind Einkünfte aus Spekulationsgeschäften iSd § 31 EStG. Dabei handelt es sich um Veräußerungsgeschäfte von Privatvermögen, ausgenommen die Veräußerung von Kapitalanlagen iSd § 27 EStG und die Veräußerung von privaten Grundstücken iSd § 30 EStG, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Summe der Einkünfte wird durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten, abzüglich Werbungskosten gebildet. Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben nach § 31 Abs 3 EStG steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr EUR 440,– nicht übersteigen.