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Dokument-ID: 1193819
Bodenwertabgabe
Die Bodenwertabgabe ist eine Sachsteuer auf unbebaute Grundstücke, die für Bauzwecke in Betracht kommen und deren Einheitswert mehr als EUR 14.600,– beträgt. Der Steuersatz beträgt 1 Prozent des EUR 14.600,– übersteigenden Einheitswertes.