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FORUM Media (red) | Glossar

Doppelkauf

Ein Doppelkauf im Sinne zweier selbstständiger Kaufverträge bloß mit gegenseitiger Verrechnung der Preise liegt nur dann vor, wenn die Parteien mit jeder der beiden Veräußerungen einen besonderen Umsatzzweck, eine für sich sinnvolle Absatzfunktion verbinden.