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Dokument-ID: 1098946
Doppelkauf
Ein Doppelkauf im Sinne zweier selbstständiger Kaufverträge bloß mit gegenseitiger Verrechnung der Preise liegt nur dann vor, wenn die Parteien mit jeder der beiden Veräußerungen einen besonderen Umsatzzweck, eine für sich sinnvolle Absatzfunktion verbinden.