© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1171803

Redaktion FORUM Media | Glossar

Vorkaufsvorbehalt

Unter Vorkaufsvorbehalt ist ein Nebenvertrag zum Kaufvertrag oder einem anderen Vertrag (SZ 22/34; SZ 68/22) zu verstehen, durch welchen sich der Käufer schuldrechtlich verpflichtet, das Kaufobjekt vor Veräußerung an einen anderen dem Verkäufer zur Einlösung anzubieten. Damit kommt dem Begünstigten ein (an seine Person gebundenes) Gestaltungsrecht zu, ein Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung ohne Mitwirkung der Gegenseite zustande zu bringen. Dem Vorkaufsberechtigten steht also, so im Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem potenziellen Käufer zumindest eine bindende Vertragsofferte vorliegt, die Option offen, ohne weitere Einflussmöglichkeit und ohne weiteres Tätigwerden des Eigentümers und des potenziellen Käufers an dessen Stelle zu treten.