3.11.4 Leistung von Rechtsanwälten iZm Grundstücken – Share Deal – ausländisches Grundstück
Beispiel: Leistung iZm Grundstücken – Share Deal – ausländisches Grundstück
Sachverhalt
Der deutsche Wirtschaftsprüfer A führt für den österreichischen Unternehmer B eine Due Diligence im Zusammenhang mit der Veräußerung eines französischen Grundstücks durch. Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines Share Deals.
Lösung
Es liegt keine Grundstücksleistung vor, da sich die Leistung des Wirtschaftsprüfers nicht auf die Verwertung des Grundstücks sondern auf die Verwertung eines Gesellschaftsanteils bezieht. Dementsprechend unterliegt die Leistung der Generalregel für Leistungen zwischen Unternehmern und ist in Österreich steuerbar. Dort unterliegt sie dem Reverse-Charge-System.