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Neu Dokument-ID: 580348

Iman Torabia - FORUM Media (red) | Glossar

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Dies gilt insbesondere bei

  • entgeltlichen Erwerbsvorgängen oder bei teilentgeltlichen Vorgängen hinsichtlich des entgeltlichen Teils, wenn diese Vorgänge nicht im Familienverband gem § 26a Abs 1 Z 1 GGG stattfinden,
  • unentgeltlicher Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken außerhalb des Familienverbandes gem § 26a Abs 1 Z 1 GGG.

Der Stufentarif kommt zur Anwendung bei

  • unentgeltlichen Erwerben sowie bei Erwerben, die als unentgeltlich gelten,
  • teilentgeltlichen Erwerben hinsichtlich des unentgeltlichen Teiles.

Die Steuer beträgt

  • für die ersten EUR 250.000,– 0,5 %
  • für die nächsten EUR 150.000,– 2 %
  • und darüber hinaus 3,5 %

des Grundstückswertes.