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Dokument-ID: 585126
2.3.1 Verpflichtung zur Selbstberechnung der ImmoESt bei Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer
Wird für Zwecke der Grunderwerbsteuer eine Selbstberechnung gem § 11 GrEStG 1987 vorgenommen, besteht gleichzeitig auch die Verpflichtung zur Selbstberechnung und Entrichtung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter (§ 30c Abs 2 EStG 1988).