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FORUM Media (bna) - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Erhebungssystem

Die Erhebungsform der ImmoESt ist zunächst davon abhängig, welches Vorgehen im Zusammenhang mit der Festsetzung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer (GrESt) gewählt wird. Dabei kennt das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) sowohl die Abgabe einer entsprechenden Abgabenerklärung mit anschließender Festsetzung durch das Finanzamt, als auch die Selbstberechnung durch die Parteienvertreter.

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