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Neu Dokument-ID: 829272

Clemens Gärner - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Ermittlung des Grundstückwertes

Der Grundstückswert • [Fußnote: Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html. ist ab 1. Jänner 2016 die Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Die Berechnung dieses Grundstückswertes erfolgt nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 (GrWV 2016, BGBl II 442/2015 idF BGBl II 291/2019).

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