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Dokument-ID: 585300
2.8.2 Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988
Wird ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen durch eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft, die der § 5 EStG-Gewinnermittlung unterliegt, veräußert, so waren Gewinne aus dieser Veräußerung schon am 31.03.2012 steuerhängig.