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FORUM Media (bna) - Alexander Kdolsky - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.2 Immobilienertragsteuer bei Veräußerung durch Personengesellschaften

Veräußert eine Personengesellschaft ein Grundstück, so werden ertragsteuerrechtlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten ebenso wie der Veräußerungserlös anteilig den Gesellschaftern zugerechnet. Ob die Immobilienertragsteuer zur Anwendung kommt, richtet sich nach den jeweiligen Gesellschaftern der Personengesellschaft.

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