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Neu Dokument-ID: 585297

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.8 Erbschaft und Immobilienertragsteuer

Universalsukzession

Der Vorgang der Erbschaft selbst ist nicht einkommensteuerbar (siehe Rz 101 EStR 1. Punkt).

Gem § 547 ABGB gilt: „Mit der Einantwortung folgt der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft nach […].“

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