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Dokument-ID: 584660
5.3.2 Widerruf der Schenkung
Schenkungsverträge dürfen in der Regel nicht widerrufen werden. Allerdings bestehen hiervon folgende Ausnahmen (§§ 946 ff ABGB):
- Dürftigkeit des Geschenkgebers
- Undank
- Unterhaltsverkürzung