Grundbuchseinlagen
Grundbuchseinlagen bestehen aus drei Blättern, dem A-, dem B- und dem C-Blatt.
Das A-Blatt besteht aus zwei Teilen. Im A1-Blatt sind alle zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer angeführt und das A2-Blatt enthält die mit dem Eigentum an den Grundstücken verbundenen Rechte. Im B-Blatt sind die Eigentümer der Liegenschaft eingetragen. Nach einer laufenden Nummer ist jeweils die Größe des Anteils in Form einer Bruchzahl und der Eigentümer des Miteigentumsanteils angegeben. Außerdem wird jedenfalls die Urkunde genannt, die Grundlage für den Eigentumserwerb war. Sie wird in der Urkundensammlung verwahrt. Unterliegt der Eigentümer in dessen Vermögensverwaltung Beschränkungen (zB Minderjährigkeit, Erwachsenenvertretung, Insolvenz etc), so ist dies ebenfalls im B-Blatt eingetragen.
Das C-Blatt wird auch Lastenblatt genannt, da daraus alle mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (wie etwa Hypotheken, Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte, Servitute) ersichtlich sind. Sie belasten den jeweiligen Eigentümer der betreffenden Liegenschaft bzw des betreffenden Liegenschaftsanteils. Im Falle einer Liegenschafts(anteils)übertragung gehen die bücherlichen Lasten – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – auf den neuen Eigentümer über. Es besteht die Möglichkeit, eine Lastenfreistellung durchzuführen.